AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibus- und den Reiseverkehr

– Auszug –

Mietverkehr

1. Angebot und Vertragsabschluss

  • Angebote des Busunternehmens sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, freibleibend.
  • Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich oder mündlich bestellen.
  • Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch das Busunternehmen zustande.

2. Durchführung

Die vereinbarten Leistungen umfassen nicht:

  • Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftige Personen.
  • Die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Busses zurücklässt
  • Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen.

3. Leistungsänderungen

Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich, in schriftlicher Form


4. Preis und Preisänderungen

  • Es gilt der beim Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
  • Fahren mehr Personen mit, als bestellt, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beendet als vereinbart, erfolgt eine Nachberechnung.
  • Ebenso trägt der Auftraggeber die Kosten für außergewöhnlich Verunreinigungen oder Beschädigungen des Omnibusses die durch die Fahrgäste entstehen.
  • Mehrkosten aufgrund von Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
  • Bezahlungen sind nach Erhalt der Rechnung fällig, ohne Abzug


5. Rücktritt der Kündigung durch den Besteller

RÜCKTRITT

Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, werden alle bis dahin anfallenden Kosten für Reservierungen jeglicher Art, z.B. Visakosten, Besorgungsgebühren, Hotelstornokosten usw. in tatsächlicher Höhe, berechnet. Zusätzlich fallen folgende Kosten an:

Bei einem Rücktritt ab 30 Tage vor Fahrtantritt 25%

Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor Fahrtbeginn 50%

Stornierungen müssen immer in schriftlicher Form, innerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen. Das Fahrpersonal ist nicht berechtigt Änderungen oder Stornierungen entgegen zu nehmen.

KÜNDIGUNG nach Fahrtantritt

  • werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist das Busunternehmen verpflichtet, den Besteller auf dessen Verlangen hin, zurück zu befördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei der Kündigung wegen höherer Gewalt, im Hinblick auf die Rückbeförderung, Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
  • Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem Busunternehmen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu.

6. Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen

RÜCKTRITT

Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände die Leistungserbringung unmöglich machen.

KÜNDIGUNG

Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

7. Haftung

Das Busunternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr.

8. Gepäck und sonstige Sachen

  • Gepäck wird in normalem Umfang mitbefördert, ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen.
  • Fundsachen sind dem Fahrpersonal abzuliefern, eine Haftung dafür wird nicht übernommen.

9. Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste

  • Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrtgäste während der Beförderung.
  • Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
  • Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes, Kosten, die  durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen.

Reiseverkehr

Abschluss des Reisevertrages:

Mit der Anmeldung (schriftlich oder telefonisch), die möglichst frühzeitig erfolgen soll, werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Umbuchungsgebühren auf eine andere Reise oder einen anderen Reiseteilnehmer kosten € 10,-. Platzreservierungen werden in der Reihenfolge des Buchungseinganges vorgenommen. Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.

Rücktritt und Kündigung durch den Fahrgast:

Anstelle der vereinbarten Vergütung erhebt der Busunternehmer eine Rücktrittspauschale von € 40,-

Zusätzlich:

41. – 31. Tag vor Fahrtantritt 15%
29. – 15. Tag vor Fahrtantritt 35%
14. – 10. Tag vor Fahrtantritt 50%
7. Tag bis zum Abreisetag 80% – 100%

Wird eine Ersatzperson gestellt, erheben wir eine Umbuchungspauschale von € 10,- Kosten und für bereits beantragte Visa/Eintrittskarten etc. können grundsätzlich nicht erstattet werden. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei Flugreisen oder Flusskreuzfahrten können besondere Stornobedingungen anwendbar sein.

Die Abmeldung einer Reise wird von dem Tag anerkannt, an dem sie schriftlich bei uns vorliegt.

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt von einer Reise zurücktreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der gezahlte Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge, das gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen.

Haftung

Wir haben die Aufgabe übernommen, Ihnen eine schöne Reise zu vermitteln. Die Vermittlung beginnt und endet an Ihrem Abfahrtsort. Berechtigte Reklamationen bringen Sie bitte noch während Ihres Aufenthalts am Urlaubsort bei der örtlichen Reiseleitung, unserem Vertragshotel oder dem Fahrpersonal vor. Wir haften nur, soweit wir ein eigenes Verschulden zu vertreten haben, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nicht angezeigte Mängel verjähren nach 30 Tagen nach Reiserückkehr.

Für Zwischenübernachtungen entfallen Gruppenunterschiede und Einzelzimmeranspruch.

Änderungen der Fahrroute bedeuten keine Minderung der Leistungen.

Beeinflussung des Reiseablaufs durch Streiks, höhere Gewalt oder aus technischen Gründen, Verkürzungen und Verlängerungen lassen keine Haftansprüche gegen den Veranstalter entstehen. Evtl. entstandene Mehrkosten trägt der Reisende. Für Schäden, die durch eigenes oder Verschulden anderer Reiseteilnehmer entsteht übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Mindestteilnehmer für die Reise sind 25 Personen. Kann eine Reise mangels Beteiligung nicht durchgeführt werden, wird der eingezahlte Betrag zurückgezahlt, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Unterbringung

Ist eine Unterbringung ausnahmsweise nicht wie gewünscht erfolgt (gebuchte Einzelzimmer, Sonderwünsche in Lage und Ausstattung des Zimmers usw.), wird der gezahlte Zuschlag erstattet. Für Mehrkosten bei eigenmächtigen Quartierwechsel und Rückfahrt mit anderen Verkehrsmitteln als mit unseren Bussen hat der Reisende selbst aufzukommen.

Reisegepäck

Im Reisepreis ist die Beförderung von einem Koffer und einer Reisetasche eingeschlossen. Bei Verlust, Vertausch oder Beschädigung der Gepäckstücke, Garderobe oder sonstiger Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Belässt der Gast das Gepäck trotzdem im Omnibus, geschieht das unbedingt auf eigenes Risiko, auch dann, wenn vom Fahr- oder Reisepersonal hier gegen kein Einspruch erfolgt oder nicht besonders darauf hingewiesen wird.

Auslandsreisen

Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Gesundheits-, Devisen – und Zollbestimmungen selbst verantwortlich. Bei Reisen in das Ausland muss Ihr Ausweis beim Grenzübergang noch 6 Monate gültig sein. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung der erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. Durch die Unterschrift auf Ihrer Reiseanmeldung bzw. die Zahlung des Reisepreises, erkennen Sie alles verbindlich an. Bei wesentlich steigenden Kosten (Treibstoff, Löhne, Steuern, Hotels usw.) behalten wir uns vor, die Preise zu korrigieren.

Stand: Januar 2018

Bobe & Lücking Reisedienst
Inhaber Hans-Joachim Lücking
Max-Planck-Str. 125
32107 Bad Salzuflen
Telefon: 05232 / 640 55
Mail: kontakt[at]reisedienst-in-sylbach.de